Kosten

Die Kosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei dieses Gesetz auch die Möglichkeit enthält, Beratungspauschalen und Stundenhonorare zu vereinbaren.

Die Höhe der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert.

Für dauerhafte Vertretung bzw. Rechtsberatung, insbesondere für Unternehmen, besteht auch die Möglichkeit des Abschlusses eines Beratervertrags gegen monatliche Pauschalvergütung.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und nicht die notwendigen Mittel haben, um anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so besteht bei zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Die Kosten für eine anwaltliche Beratung werden dann von der Staatskasse übernommen mit Ausnahme der Selbstbeteiligung (derzeit 15,00 €).

Für eine weitergehende gerichtliche Tätigkeit kann dann gegebenenfalls Prozesskostenhilfe beantragt werden.