Wohnungseigentumsrecht

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und der Wahrung Ihrer Rechte am Wohnungseigentum. Ich vertrete sowohl Eigentümergemeinschaften als auch einzelne Eigentümer. Außerdem berate und vertrete ich Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.

Schwerpunkte hierbei sind:

  • Säumige Hausgeldzahlungen von Eigentümern
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Instandsetzungen und ihre Kosten
  • Störende und unzulässige Nutzungen
  • Wirtschaftspläne und Hausgeldabrechnungen
  • Sondernutzungsrechte

Ich vertrete Sie vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Verwaltungs- und Sozialgerichten.