Arbeitsrecht
Ich vertrete und berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aller Art. Ich
betreue sowohl Arbeitgeber, die eine Kündigung erwägen, als auch Arbeitnehmer, die mit einer Kündigung
konfrontiert sind oder selbst zu kündigen beabsichtigen.
Schwerpunkte hierbei sind:
Kündigungsschutzklagen
Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten? Dann ist schnelles Handeln gefragt. Gegen
Kündigungen kann man nur sehr kurze Zeit gerichtlich vorgehen. Ich berate Sie, ob eine Klage
sinnvoll ist und ob Sie durch Ihr Vorgehen eine Abfindung oder (seltener) eine weitere
Beschäftigung erreichen können.
Arbeitslohn und Gehalt
Es kommt immer wieder vor, dass der Arbeitgeber nicht den vereinbarten Lohn bzw. das
vereinbarte Gehalt zahlt. Ich informiere Sie über Ihre Erfolgsaussichten und setze Ihr Recht
auch durch.
Arbeitsverträge, Zeugnisse
Ich prüfe und gestalte Ihre Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Sollten Sie eine
Beurteilung Ihres Zeugnisses wünschen, kann ich Ihnen gerne weiterhelfen. Oft sind
juristische Laien nicht sicher, was sich hinter den Formulierungen der Zeugnissprache
verbirgt. Ich berate Sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, gegen
ein schlechtes Zeugnis vorzugehen.
Abfindung
Häufig stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob bei Vertragsende eine Abfindung vom
Arbeitgeber gezahlt wird. Ich berate Sie diesbezüglich und trete mit dem Arbeitgeber in
Kontakt, um für Sie ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen.
Abmahnung
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt worden sind, sollten Sie dies nicht einfach auf sich
beruhen lassen. Wenn die Abmahnung nicht berechtigt war, haben Sie einen Anspruch auf
Rücknahme der Abmahnung. Falls der Arbeitgeber die nicht berechtigte Abmahnung darüber
hinaus sogar in Ihre Personalakte aufgenommen hat, können Sie außerdem verlangen, dass sie
aus der Akte entfernt wird. Den Anspruch auf Rücknahme und Entfernung der nicht berechtigten
Abmahnung können Sie im Wege einer Klage durchsetzen. Auch in solchen Fällen berate und
vertrete ich Sie gerne.
Urlaub, Urlaubsabgeltung
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Urlaubsanspruch haben oder wenn es zu
Meinungsverschiedenheiten über den Umfang des Ihnen zustehenden Urlaubs bzw. Resturlaubs
kommt, berate und vertrete ich Sie gerne.
Selbstverständlich kann ich Sie auch bei der gerichtlichen und außergerichtlichen
Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Urlaub und auf Urlaubsabgeltung unterstützen.
Ich vertrete Sie vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Verwaltungs- und Sozialgerichten.