Mietrecht

Ich berate und vertrete Vermieter, Mieter und Verwalter in mietrechtlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten aller Art, sowohl auf dem Gebiet der Wohnraummiete als auch der Gewerbemiete.

Das Mietrecht bietet immer wieder Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Ob Rechtsfragen rund um Mängel, Minderung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Kündigung, Kautionsrückzahlung oder Nebenkosten, das Mietrecht bildet einen der Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Typische Konfliktbereiche sind:

  • Abschluss Mietvertrag – Gestaltung und Beratung
  • Mietmängel
  • Minderung
  • Mieterhöhung
  • Betriebskosten, Heizkosten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Nebenkostenvorauszahlung / Anpassung oder Erhöhung
  • Kündigung / Zahlungsverzug / Eigenbedarf
  • Schönheitsreparaturen / Kleinreparaturen / Renovierungsverpflichtungen
  • Modernisierung
  • Maklerkosten
  • Untermiete
  • Wechsel der Vertragsparteien durch Verkauf oder Auszug eines Mieters

Ich vertrete Sie vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Verwaltungs- und Sozialgerichten.