Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht bildet den Oberbegriff für verschiedene Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung im Straßenverkehr stehen. Im Mittelpunkt steht jedoch die Schadensregulierung. Relevant werden aber auch häufig Fragen aus dem Fahrerlaubnisrecht oder Verkehrsstrafrecht.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit hierbei sind:

  • Unfallschadenregulierung
    Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen als Autofahrer, Lkw-Fahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger.
  • Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen
  • Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
  • Unterstützung bei allen Fahrerlaubnisangelegenheiten

Schadensersatz

Bei der überwiegenden Zahl von Verkehrsunfällen bleibt es zum Glück bei „Blechschäden“. Neben den eigentlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug können aber auch folgende Schadenspositionen zu Ihren Gunsten geltend gemacht werden:

  • Abschleppkosten, wenn das Kfz nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist.
  • Merkantiler Minderwert bei Wertminderung aufgrund des Schadens.
  • Nutzungsausfallentschädigung.
  • Rechtsanwaltskosten, um den Schadensersatzanspruch durchzusetzen.
  • Standgebühren, falls das Fahrzeug längere Zeit auf einem Werkstattgelände steht.
  • Verschrottungs- bzw. Entsorgungskosten.

Nutzungsausfallentschädigung

Bei Bedarf mache ich eine Nutzungsausfallentschädigung gegenüber dem Gegner oder dessen Versicherung geltend. Für die Zeitspanne, in der ein Fahrzeug reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht, sieht das Verkehrsrecht eine sog. Nutzungsausfallentschädigung vor, wenn das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, obwohl der Wille und die Möglichkeit dazu bestehen. Stattdessen kann der Geschädigte aber auch die tatsächlichen Kosten für einen Mietwagen ersetzt verlangen.

Schmerzensgeld

Ist es bei einem Verkehrsunfall zu einem Personenschaden gekommen, so kommt auch die Zahlung von Schmerzensgeld in Betracht. Dessen Bemessung hängt insbesondere von der Verletzungsursache, der Schwere der Verletzung sowie den Verletzungsfolgen ab. Ich berate Sie hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgelds, damit nicht zu viel oder zu wenig gefordert wird.

Strafverfahren

Gegen den Verursacher eines Verkehrsunfalls kann unter Umständen ein Strafverfahren eingeleitet werden, so etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung oder unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Aber auch Trunkenheitsfahrten ohne Fahrerlaubnis sind oftmals Gegenstand von Ermittlungen. Ich vertrete Sie in Strafverfahren. Ich vertrete aber auch Unfallopfer oder deren Angehörige.

Ordnungswidrigkeiten / Verwarnung

Um eine Ordnungswidrigkeit handelt es sich zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparkern oder einem Rotlichtverstoß. Ich bin auch auf diesem Gebiet für Sie tätig.

Ich vertrete Sie vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Verwaltungs- und Sozialgerichten.